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1. Allgemeines

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1.1 Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und Mag. Christoph Archet, Werbeagentur (im Folgenden AS Media oder Agentur genannt), gelten ausschließlich diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Diese entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

1.2 Vereinbarungen, die von den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" abweichen oder diese ergänzen, bedürfen der Schriftform.

1.3 Sollten einzelne Bestimmungen der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" nichtig sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist jedenfalls durch eine ihr an Sinn und Zweck entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen.

1.4 Ist der Kunde kein Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KschG), entfallen nur jene Vertragsklauseln, die rechtswirksam mit Konsumenten nicht vereinbart werden können. Solche Klauseln werden durch die ihnen in Sinn und Zweck entsprechende rechtliche Bestimmungen ersetzt.

2. Vertragsabschluss

2.1 Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist das jeweilige Angebot der Agentur, in dem die vereinbarten Dienstleistungen bzw. der vereinbarte Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten werden.

2.2 Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag eine Woche nach Zugang bei der Agentur gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur per Post, E-Mail oder Fax als angenommen, sofern die Agentur nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – schlüssig zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt. Sämtliche die vertraglichen Vereinbarungen betreffenden Fristen und Termine gelten erst ab Auftragsannahme durch die Agentur.

3. Leistung und Honorar

3.1 Sofern nicht anders vereinbart, entsteht der Honoraranspruch der Agentur jeweils ab Erbringung der einzelnen vereinbarten Leistungen. Die Agentur ist berechtigt, Teile der zur Deckung des Sach- und Personalaufwandes nötigen Kosten bereits vor der endgültigen Leistungserbringung zu verlangen.

3.2 Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Dies gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der Agentur sowie allfällige Vertrags- oder Lizenzgebühren. Die im jeweiligen Angebot genannten Preise verstehen sich ab Firmensitz der Agentur.

3.3 Alle der Agentur erwachsenen Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Ist abzusehen, dass die tatsächlichen Kosten die veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, so wird die Agentur den Kunden auf die Kostenerhöhung hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach jenem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

3.4 Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung. Mit der Abgeltung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dergleichen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

3.5 Bei allen Dienstleistungen wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen der Agentur verrechnet. Abweichungen von einem dem Angebot zugrunde liegenden Zeitaufwand, der nicht von der Agentur zu vertreten ist, werden dem Kunden nach tatsächlich getätigtem Aufwand berechnet.

3.6 Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Kunden gesondert nach den jeweils zum Zeitpunkt des getätigten Aufwandes gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten können je nach Art der Dienstleistung unterschiedlich verrechnet werden.

3.7 Die Ausarbeitung des Auftrags erfolgt nach Art und Umfang der vom Kunden termingerecht und vollständig zur Verfügung gestellten Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Wird vom Kunden bereits auf dem zu Testzwecken zur Verfügung gestellten Server im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten allein beim Kunden.

3.8 Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung in einem Pflichtenheft, das der Kunde allein erstellt oder im Rahmen des Auftrags gemeinsam mit der Agentur erarbeitet oder von der Agentur im Auftrag des Kunden erarbeitet wird. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit einem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später bekannt gegebene Änderungswünsche können gesondert in Rechnung gestellt werden und zu Terminverschiebungen führen, für die der Kunde die alleinige Haftung trägt.

3.9 Individuell erstellte Programme beziehungsweise Adaptierungen bedürfen einer Programmabnahme durch den Kunden spätestens vier Wochen ab Lieferung. Diese Abnahme muss in einem Protokoll vom Kunden bestätigt werden (Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der vom Kunden akzeptierten Leistungsbeschreibung mittels der zur Verfügung gestellten Testdaten). Lässt der Kunde den Zeitraum von vier Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, gilt die Software beziehungsweise Programmadaptierung als abgenommen. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Kunden gilt die Software jedenfalls als abgenommen. Im Falle eines Abnahmeverzuges haftet die Agentur nur für grobe Fahrlässigkeit, der Kunde trägt die Preisgefahr.

3.10 Allfällige auftretende Mängel sind vom Kunden in einer detaillierten schriftlichen Ausarbeitung ab Kenntnis des Mangels unverzüglich der Agentur bekannt zu geben, damit diese die Mängel beheben kann. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, durch die der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich. Unterlässt der Kunde die Meldung trotz Kenntnis des Mangels, so entfällt die Haftung der Agentur für eventuell auftretende Mangelfolgeschäden.

3.11 Der Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Darüber hinaus vom Kunden gewünschte Schulungen und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

3.12 Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist die Agentur verpflichtet, dies dem Kunden umgehend mitzuteilen. Ändert der Kunde die Leistungsbeschreibung nicht beziehungsweise unterlässt er die Schaffung der zur Ausführung nötigen Voraussetzungen, kann die Agentur die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Kunden oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Kunden, ist die Agentur berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit der Agentur angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Kunden zu ersetzen.

4. Präsentation

4.1 Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt, im Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen. Die Unterlagen sind vielmehr der Agentur auf Wunsch unverzüglich zurückzustellen.

4.2 Führt die Präsentation zu einem Auftrag, so ist das Präsentationshonorar auf das in Folge vereinbarte Entgelt anzurechnen.

5. Verpflichtung zur Verschwiegenheit

5.1 Die Agentur, ihre Mitarbeiter und die hinzugezogenen Dritten verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Kunden als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.

5.2 Nur der Kunde selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfe, kann die Agentur schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages. Eine vom Gesetzgeber vorgesehene Verpflichtung zur Auskunftserteilung hat gegenüber dieser Verpflichtung zur Verschwiegenheit Vorrang.

5.3 Die Agentur ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Durchführung eines Auftrags selbst oder durch dritte Personen, derer sie sich zur Erfüllung von Dienstleistungen bedient, zu verarbeiten. Die Agentur verpflichtet sich zur Wahrung des Datengeheimnisses im Sinne des Datenschutzgesetzes.

5.4 Für Datenschutzverletzungen, die durch gewaltsamen oder illegalen Zugriff von Dritten verursacht werden, übernimmt die Agentur keine Haftung.

6. Eigentumsrecht und Urheberschutz

6.1 Alle Leistungen der Agentur (zum Beispiel Ideen, Konzepte, konkrete PR-Maßnahmen), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der Agentur. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.

6.2 Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

6.3 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

7. Kennzeichnung

7.1 Die Agentur ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln und bei allen Maßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

7.2 Die Agentur ist berechtigt, Referenzobjekte der für den Kunden erstellten Aufträge auf ihrer Website oder auf Drucksorten anzuführen, es sei denn, anderes wurde ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart.

8. Genehmigung

8.1 Alle vorgeschlagenen beziehungsweise durchzuführenden PR-Leistungen der Agentur sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Werktagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

8.2 Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichen-rechtliche Zulässigkeit der Agenturleistungen überprüfen lassen. Die Agentur veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden. Die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.

9. Termine

9.1 Die Agentur verpflichtet sich, vereinbarte Fristen und Termine einzuhalten. Die Fälligkeit von Leistungen kann nur einvernehmlich geändert werden. Liegen die eine Verzögerung bedingenden Gründe nicht im Einflussbereich der Agentur, so behält sich die Agentur das Recht vor, angemessene Termine und Fristen einseitig zu bestimmen.

Den Kunden trifft an der Leistungserfüllung eine Mitwirkungspflicht. So hat er die von der Agentur benötigten Arbeiten und Unterlagen und jede sonstige für die Erfüllung erforderliche Mitwirkung innerhalb der jeweils vereinbarten Frist vollständig zur Verfügung zu stellen. Weigert sich der Kunde, dieser Pflicht nachzukommen, so fallen die widrigen Folgen auf ihn.

9.2 Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen beziehungsweise zur Verfügung gestellte Angaben, Informationen oder Unterlagen entstehen, sind von der Agentur nicht zu vertreten und können nicht zu ihrem Schuldnerverzug führen. Allfällige daraus resultierende Mehrkosten trägt der Kunde.

9.3 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten beziehungsweise Programme umfassen, ist die Agentur berechtigt, Teillieferungen durchzuführen beziehungsweise Teilrechnungen zu legen.

9.4 Die Nichteinhaltung von Vertragsbestandteile, die das Vertragsverhältnis zwischen der Agentur und dem Kunden wesentlich erschüttern, berechtigt die Vertragspartner zur vorzeitigen fristlosen Auflösung des Vertrages.

10. Zahlung

10.1 Rechnungen der Agentur sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Mahn- und Inkassospesen sowie Verzugszinsen von einem Prozent pro angefangenen Monat als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.

10.2 Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt die Agentur, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Sämtliche damit verbundenen Kosten sind vom Kunden zu tragen.

10.3 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

10.4 Die Kosten zur Forderungsbetreibung bei Zahlungsverzug, insbesondere für Inkasso & Rechtsbestand sind vom Kunden zu tragen.

11. Rücktrittsrecht

11.1 Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln der Agentur ist der Kunde berechtigt, schriftlich vom Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Kunden daran kein Verschulden trifft.

11.2 Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit der Agentur liegen, entbinden die Agentur von der Lieferverpflichtung beziehungsweise gestatten ihr eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.

11.3 Stornierungen durch den Kunden sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Agentur möglich. Ist die Agentur mit einer Stornierung einverstanden, so hat die Agentur das Recht, neben den

erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30 Prozent des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.

11.4 Die Agentur ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung im Verzug ist, wenn der Kunde gegen eine sonstige wesentliche Bestimmung des Vertrages oder diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" verstößt, wenn über das Vermögen des Kunden ein Ausgleichs-, Konkurs- oder Vorverfahren eröffnet wird, oder die Eröffnung eines derartigen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstanden sind und dieser trotz Aufforderung der Agentur weder Vorauszahlung leistet noch vor Lieferung oder Weiterführung der Leistung eine geeignete Sicherheit erbringt.

11.5 Ein Rücktritt seitens der Agentur ist auch möglich, wenn der Kunde bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben gemacht oder Umstände verschwiegen hat, deren Kenntnis die Agentur vom Abschluss des Vertrages abgehalten hätte; wenn die Lieferung beziehungsweise der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Nachfristsetzung weiter verzögert wird; oder wenn bei einem gemietetem virtuellen Host, Webserver oder Webspace ein unverhältnismäßig hoher Datentransfer, der über dem vereinbarten Limit liegt, verursacht wird beziehungsweise Dienste übermäßig in Anspruch genommen werden.

12. Gewährleistung und Schadenersatz

12.1 Die Agentur gewährleistet die ordnungsgemäße und termingerechte Durchführung der übertragenen PR-Agenden. Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die Agentur zu.

12.2 Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen. Die Beweislast für das Vorliegen grober Fahrlässigkeit trägt der Kunde.

12.3 Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von vier Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung beziehungsweise bei Individualsoftware nach Programmabnahme gemäß Punkt 3.9 schriftlich dokumentiert erfolgen. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hat.

12.4 Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel als notwendig erweisen, werden kostenlos von der Agentur durchgeführt.

12.5 Kosten für Hilfestellung, Fehlerdiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Kunden zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von der Agentur gegen Verrechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Kunden selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.

12.6 Ferner übernimmt die Agentur keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderte Systemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.

12.7 Für Programme, die durch eigene Programmierer des Kunden beziehungsweise Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung der Agentur.

12.8 Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender

Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.

12.9 Die bei Beratungen von der Agentur durchgeführten Analysen und damit verbundenen Empfehlungen beruhen auf Erfahrungen der Agentur. Für sie kann keine Erfolgsgarantie übernommen werden, sofern vom Kunden kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit seitens der Agentur nachgewiesen werden kann.

12.10 Bei Hardware leistet die Agentur Gewähr dafür, dass die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Material- und Herstellungsmängeln ist, die den Wert oder die Tauglichkeit der Hardware erheblich mindern.

12.11 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl der Agentur kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mängelbeseitigung auch innerhalb einer vom Kunden schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist endgültig fehl, ist der Kunde innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.

12.12 Die Garantie und Gewährleistung entfällt, wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

12.13 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, weil zum Beispiel die durch den Kunden oder Dritte installierte Software Ursache der Fehlfunktionen ist, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen der Agentur für Einzelaufträge dem Kunden in Rechnung gestellt.

13. Haftung

13.1 Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen, Vorschriften bezüglich der von der Agentur vorgeschlagenen Kommunikationsmaßnahmen ist ausdrücklich der Kunde verantwortlich. Insbesondere wird der Kunde eine von der Agentur vorgeschlagene PR-Maßnahme erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der PR-Maßnahme verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der PR-Maßnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich

ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.

13.2 Für den Fall der Inanspruchnahme der Agentur selbst aufgrund der Durchführung einer PR- Maßnahme hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos. Der Kunde hat der Agentur somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen. Entsteht der Agentur daraus Schaden, so ist der Kunde verpflichtet, Schadenersatz zu leisten.

13.3 Die Agentur haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahr-lässigkeit nachgewiesen werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Beweislast für das Vorliegen grober Fahrlässigkeit trägt der Kunde.

13.4 Die Geltendmachung von Folgeschäden gilt als ausgeschlossen, ausgenommen bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlleistungen durch die Agentur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftung für einen bestimmten Erfolg wird ausgeschlossen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

13.5 Die Agentur überprüft vom Kunden zur Verfügung gestelltes Material (beispielsweise Texte, Fotos, Grafiken, Videos, Software) nicht auf seine Herkunft. Es wird vorausgesetzt, dass die Urheberrechtsbestimmungen vom Kunden eingehalten werden. Der Kunde ist außerdem voll für die bereitgestellten Inhalte haftbar, im Speziellen wenn sie gegen die geltende Rechtslage oder die guten Sitten verstoßen.

13.6 Für Datenverlust und Fehlfunktionen, die nicht durch die Agentur oder ihre Mitarbeiter verursacht werden, wird keine Haftung übernommen.

13.7 Die Agentur haftet nicht für den Inhalt von Daten, die durch Bereitstellung von Diensten der Agentur dem Kunden und/oder der Öffentlichkeit zugänglich sind. Die Agentur haftet dem Kunden nicht für Handlungen anderer Auftraggeber oder Dritter im Netzbereich und übernimmt keinerlei Verantwortung für Schäden, die andere Auftraggeber oder Dritte dem Kunden im Zuge des Netzwerkbetriebes oder dessen Ausfall zufügen.

13.8 Host-, Server- und Webspace-Kunden haben dafür Sorge zu tragen, dass verwendete serverseitige Programme keine Sicherheitsrisiken auf dem von der Agentur zur Verfügung gestellten Server-Bereich darstellen und die Rechnerkapazitäten durch fehlerhafte Programmierung nicht überlastet oder blockiert werden. Sämtliche finanziellen Folgen der Ausfälle, die hierauf zurückzuführen sind, sind der Agentur durch den Kunden zurück zu erstatten.

13.9 Soweit Daten an die Agentur beziehungsweise an einen von der Agentur dem Kunden zur Verfügung gestellten virtuellen Host, Server oder Webspace übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an die Agentur zu übermitteln beziehungsweise auf seinen virtuellen Host, Server oder Webspace zu übertragen. Die Agentur übernimmt in keiner Weise Garantien für die Daten auf virtuellen Hosts, Servern, Webspaces oder Backups. Regelmäßige Daten-Backups obliegen der Sorgfaltspflicht des Kunden. Es wird von der Agentur keine Form von Haftung und Schadenersatz bezüglich Datenverlusten übernommen.

13.10 Der Kunde erhält zur Datenaktualisierung und Pflege beziehungsweise Wartung seines virtuellen Hosts, Servers oder Webspaces einen Benutzernamen und ein Passwort. Er ist verpflichtet, diese Angaben vertraulich zu behandeln und haftet selbst für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Benutzernamens und Passworts resultiert. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, sein Passwort zu ändern.

13.11 Die Agentur übernimmt keine Gewähr dafür, dass sich Dritte Zugang (via Telnet, FTP oder Ähnlichem) zu Daten und Inhalten auf dem virtuellen Host, Webserver oder Webspace des Kunden verschaffen können. Darüber hinaus übernimmt die Agentur keine Gewähr dafür, dass Daten beziehungsweise Inhalte von Dritten nicht kopiert, manipuliert oder in irgendeiner Art und Weise verändert werden können. Es besteht im Schadensfall, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, kein Anspruch auf Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn.

14. Loyalität

14.1 Der Kunde verpflichtet sich, bei Anfrage, Datenveränderung, Speicherung und Verbreitung sowie Übermittlung und Darstellung bestimmter Inhalte die einschlägigen Rechtsvorschriften insbesondere des Strafgesetzbuches, des Pornografie-, des Verbots-, des Medien- und des Urheberrechtsgesetzes, des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Telekommunikationsgesetzes, des Datenschutzgesetzes sowie die Persönlichkeitsrechte nach Zivil- und Strafrecht einzuhalten und zu beachten und gegenüber jedermann die alleinige Verantwortung der Einhaltung zu übernehmen. Nach diesen Bestimmungen unterliegen insbesondere die Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen.

14.2 Der Kunde ist für sämtliche Inhalte, die er mittels der zur Verfügung gestellten Dienste speichert, verbreitet und verändert, selbst verantwortlich. Gleiches gilt, wenn der Kunde Informationen oder Daten zur Verfügung stellt, die durch Dritte abrufbar sind. Ebenso verpflichtet

sich der Kunde, fremde Schutzrechte (wie zum Beispiel Namens-, Urheber- und Markenrechte) zu beachten. Darüber hinaus unterwirft sich der Kunde dem allgemeinen Verhaltenskodex sowie der "Netiquette" insbesondere hinsichtlich belästigender, schädigender sowie illegaler Inhalte.

14.3 Die Agentur behält sich vor, sollte sie Information oder tatsächliche Kenntnis von rechtswidrigen oder den guten Sitten zuwiderlaufenden und/oder andere Vertragspartner störenden Tätigkeiten des Kunden erlangen, die betreffenden Daten und/oder Softwareprodukte unverzüglich zu löschen beziehungsweise anderen den Zugang dazu zu verweigern.

15. Besondere Bestimmungen für Domains und Hosting

15.1 Die Agentur ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit von Domains, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos halten.

15.2 Die Domainregistrierung wird von der Agentur als technisch ausführende Stelle durchgeführt und unterliegt den jeweiligen Bestimmungen der Registrierungsstellen, an die die Agentur vertraglich gebunden ist. Mit der Beantragung eines Domain-Namens bevollmächtigt der Kunde die Agentur, die Domainbestellung in seinem Namen bei der jeweiligen Registrierungsstelle durchzuführen und akzeptiert die so genannte "Policy" dieser Registrierungsstelle, die auf der Website der entsprechenden Registrierungsstelle einsichtig ist. Solange die Leistung für eine Domain von der Agentur geliefert wird, wird die Domain administrativ und technisch ausschließlich von der Agentur verwaltet. Aus der Delegation des Domain-Namens sind keine weiteren Rechte ableitbar.

15.3 Die Laufzeit von Domains beträgt mindestens den ersten Registrierungszeitraum und wird, sofern nicht einen Monat vor Ablauf schriftlich bei der Agentur gekündigt wird, stillschweigend um ein Jahr verlängert. Die Laufzeit von virtuellen Hosts, Servern und Webspaces beträgt zwischen einem Monat und einem Jahr. Der Vertrag wird automatisch um eine weitere Periode verlängert, wenn nicht einen Monat vor Ablauf schriftlich bei der Agentur gekündigt wird.

15.4 Werden Preise für Leistungen, die für einen unbestimmten Zeitraum zur Verfügung gestellt werden, durch die Agentur geändert, wird der neue gültige Preis bei laufenden Leistungen ab der nächsten Verrechnungsperiode wirksam. Bei zusätzlichen Bestellungen ist der neue Preis ab Wirksamkeit der Leistung gültig. Gutschriften oder Nachverrechnungen sind bei laufenden, bereits im Voraus verrechneten Leistungen, nicht möglich. Bei einer Erhöhung bestehender Preise wird die Agentur den Kunden vor einer Preisänderung informieren. Bei Änderung von Preisen, die günstiger sind als der bisherige Preis, behält sich die Agentur das Recht vor, diese auch ohne Information an den Kunden weiterzugeben.

15.5 Wenn das vereinbarte Entgelt für virtuelle Hosts, Server und Webspaces nicht rechtzeitig auf dem in der Rechnung der Agentur angegebenen Konto einlangt, kann die Agentur den Zugang zum jeweiligen virtuellen Host, Server oder Webspace bis zum Einlangen der Zahlung ohne vorherige Ankündigung sperren. Das Sperren hat keinen Einfluss auf die Zahlungsverpflichtung des Kunden für ungekündigte Leistungszeiträume. Für die erneute Freischaltung des Zugangs kann die Agentur dem Kunden ein angemessenes Entgelt verrechnen.

15.6 Wird der Kunde strafrechtlich verfolgt und wird die Agentur davon in Kenntnis gesetzt, kann dies die sofortige Auflösung des Accounts für den jeweiligen virtuellen Host, Server oder Webspace und die sofortige Einstellung aller Leistungen für diesen Account zur Folge haben.

15.7 Die Agentur behält sich das Recht vor, den virtuellen Host, Server oder Webspace des Kunden auch ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Monaten ab Kündigungszeitpunkt zu kündigen. Die Kündigung kann per Post, E-Mail oder Fax erfolgen.

16. Technische Probleme

16.1 Im Fall von technischen Problemen, die nicht von der Agentur zu vertreten sind und eine Weiterführung des Vertrages nicht ermöglichen, ist die Agentur berechtigt, Teile des Vertrages oder den gesamten Vertrag fristlos zu kündigen. Die für den laufenden Monat erhobenen Kosten werden
in diesem Fall dem Kunden erstattet. Es besteht, außer im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässig-keit, kein Anspruch auf Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn.

16.2 Wie im Internet üblich, kann auf die bereitgestellten Daten der von der Agentur angemieteten Server oder Server-Bereiche nicht unbedingt immer zugegriffen werden. Dies gilt insbesondere für allgemeine Engpässe in der Netzinfrastruktur, die nicht im Verantwortungsbereich der Agentur liegen. Derartige Ausfälle hat die Agentur nicht zu vertreten.

16.3 Bei Server-Ausfällen, die länger als eine Woche ununterbrochen andauern, erstattet die Agentur dem Kunden die anteiligen Kosten für den virtuellen Host, Server oder Webspace zurück.

17. Anzuwendendes Recht

17.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und Agentur und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

18. Erfüllungsort und Gerichtsstand

18.1 Erfüllungsort ist Salzburg. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart, unabhängig davon, in welchem Land der Auftrag durchgeführt wird. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Die Agentur ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.

 

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